Vorsorgeuntersuchungen
Im Kindergarten, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse werden die ärztlichen Kontrollen durch die/den persönlichen Haus- oder Kinderärztin/arzt oder durch die Schulärztin/den Schularzt durchgeführt.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig. Zum Wohle Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen diese sehr.
Die Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten geht zu Lasten der Grundversicherung. Bei Vorsorgeuntersuchungen im Schulalter übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn bei der Untersuchung ein pathologischer („krankhafter“) Befund festgestellt wurde oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Sofern die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen nicht von der Krankenkasse oder allfälligen Zusatzversicherungen übernommen werden, tragen die Wohngemeinden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten die ungedeckten Kosten. Die Gemeinde beteiligt sich nicht an den Kosten für weitergehende Untersuchungen. Die Kosten werden im Kindergarten von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.